Neue EU-Verordnung verpflichtet Versicherer zu mehr IT-Sicherheit
Die digitale Transformation der Versicherungsbranche: DORA und ihre Folgen
Digitale Technologien sind aus dem Versicherungswesen nicht mehr wegzudenken. Die Europäische Union hat im November 2022 eine wegweisende Verordnung zur digitalen operativen Resilienz verabschiedet, die ab Januar 2025 für nahezu alle Finanzinstitutionen verbindlich wird.
Umfassendes IKT-Risikomanagement als zentrale Anforderung
Die Einführung der Verordnung DORA stellt für Finanzunternehmen die zentrale Anforderung dar, ein umfassendes IKT-Risikomanagementsystem zu etablieren. Dies bedeutet nicht nur die Festlegung neuer Verantwortlichkeiten und Schnittstellen, sondern auch die Entwicklung einer Resilienzstrategie sowie Richtlinien zur Informationssicherheit. Unternehmen sind aufgefordert, ihre Geschäftskontinuität zu dokumentieren und Pläne zur Reaktion und Wiederherstellung von IKT-Systemen bereitzuhalten. Regelmäßige Prüfungen und Tests durch interne und externe Experten sind erforderlich, um die Realität der IT-Sicherheit in Versicherungsunternehmen zu überprüfen. Wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihr IKT-Risikomanagement den Anforderungen von DORA gerecht wird? 🛡️
Strenge Vorgaben für die Meldung von IKT-Vorfällen
Im Rahmen von DORA sind strenge Vorgaben für die Meldung von IKT-Vorfällen festgelegt. Im Falle schwerwiegender Vorfälle müssen Unternehmen diese innerhalb von 24 Stunden der Aufsichtsbehörde melden. Dabei sind detaillierte Beschreibungen und Klassifizierungskriterien zu berücksichtigen, die die potenziellen Auswirkungen auf Kunden und Finanzen umfassen. Die Erstellung von Erst-, Zwischen- und Abschlussmeldungen erfordert eine unternehmensweite Koordination und Dokumentation. Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie im Ernstfall die Anforderungen an die Meldung von IKT-Vorfällen gemäß DORA erfüllen? 🚨
Risiken durch zunehmende Nutzung von Drittdienstleistern
Die steigende Nutzung von Drittdienstleistern bringt zusätzliche Risiken mit sich, die Finanzunternehmen im Rahmen von DORA berücksichtigen müssen. Besonders im Management von Drittanbieterrisiken, wie Service-Providern, sind umfassende Anforderungen zu erfüllen. Die Letztverantwortung liegt bei den Finanzunternehmen, die sowohl interne als auch externe Risiken berücksichtigen müssen. Die verstärkte Überwachung von IKT-Drittdienstleistern durch den regulatorischen Rahmen von DORA stellt eine weitere Herausforderung dar. Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Drittdienstleistern effektiv managen und den Anforderungen von DORA gerecht werden? 🤝
Umsetzungsfrist und Herausforderungen für die Unternehmen
Trotz bekannter Anforderungen aus dem VAIT-Rundschreiben der BaFin bleibt der Umsetzungsaufwand für deutsche Versicherungsunternehmen im Rahmen von DORA erheblich. Insbesondere kleinere Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen, da die detaillierten Anforderungen wenig Spielraum für eine flexible Umsetzung lassen. Die knapp bemessene Umsetzungsfrist bis Januar 2025 erfordert von den Unternehmen eine rasche Anpassung an die neuen Standards für IT-Sicherheit und Widerstandsfähigkeit. Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Umsetzungsfrist einhalten und die Herausforderungen von DORA erfolgreich bewältigen? 💼